Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Sicherungsposten und fragen sich, welche Voraussetzungen Sie dafür mitbringen müssen? Dieser Beitrag erklärt, welche persönlichen, sprachlichen und gesundheitlichen Anforderungen gelten und wie die Funktionsausbildung zum Sicherungsposten grundsätzlich abläuft. Wer sich stattdessen zunächst für die eigentlichen Aufgaben interessiert, findet diese im Beitrag Was macht ein Sicherungsposten im Gleisbereich? – hier geht es speziell um den Einstieg in die Tätigkeit.
Kurz erklärt: Für den Einsatz als Sicherungsposten sind unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren, ausreichende Deutschkenntnisse sowie körperliche und psychische Eignung erforderlich. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Funktionsausbildung durchlaufen, die mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung abschließt.
Wer darf als Sicherungsposten eingesetzt werden?
Der Einsatz als Sicherungsposten im Gleisbereich ist an klare, im Bahn-Regelwerk festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Das ist naheliegend: Sicherungsposten tragen mit ihrer Aufmerksamkeit direkte Verantwortung für die Sicherheit anderer Beschäftigter im Gefahrenbereich von Schienenfahrzeugen. Wer diese Funktion ausüben möchte, muss deshalb bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Funktionsausbildung erfolgreich abschließen, bevor ein Einsatz möglich ist.
Die folgenden Angaben orientieren sich an der Funktionsausbildung, wie sie für den Infrastrukturbereich der DB InfraGO AG gilt. Andere Infrastrukturbetreiber oder Ausbildungsträger können im Detail abweichende Vorgaben haben.
Welche persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Zulassung zur Funktionsausbildung gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Mindestalter: Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt für Sicherungsposten seit dem 1. Januar 2025 verbindlich – zuvor war in der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen” (DGUV Vorschrift 78) eine niedrigere Altersgrenze vorgesehen.
- Schulische beziehungsweise berufliche Qualifikation: Verlangt wird eine Qualifikation gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) von mindestens Niveau 2.
- Deutschkenntnisse: Das Unfallverhütungs- und das betriebliche Regelwerk müssen gelesen und eindeutig verstanden werden können. Vorausgesetzt wird deshalb Deutsch als Muttersprache oder Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
- Körperliche und psychische Eignung: Vor dem ersten Einsatz beim Arbeitgeber ist eine Untersuchung der körperlichen Tauglichkeit und psychischen Eignung nach den einschlägigen Vorgaben des jeweiligen Infrastrukturbetreibers erforderlich.
Diese Voraussetzungen sind bewusst kein reines Formkriterium: Ein Sicherungsposten muss über einen längeren Zeitraum konzentriert bleiben, unter wechselnden Witterungsbedingungen aufmerksam sein und im entscheidenden Moment eindeutig und rechtzeitig warnen können.
Wie läuft die Funktionsausbildung ab?
Die Funktionsausbildung zum Sicherungsposten qualifiziert dazu, Beschäftigte im Gleisbereich vor herannahenden Schienenfahrzeugen zu warnen. Sie orientiert sich an der Rahmen-Richtlinie „Arbeiten im Gleisbereich” sowie der zugehörigen Richtlinie zur Funktionsausbildung für Sicherungsposten.
Inhaltlich vermittelt die Ausbildung unter anderem Grundlagen des Arbeitsschutzes, das richtige Verhalten im Gleisbereich, den Umgang mit den relevanten betrieblichen Unterlagen sowie das praktische Einsetzen von Warnmitteln und Warnsignalen. Die genaue Dauer richtet sich nach Ausbildungsträger und geltender Qualifizierungsrichtlinie. Sie schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab, die von einer Prüfungskommission der DB InfraGO AG abgenommen wird. Nach bestandener Prüfung wird die Befähigung mit einem entsprechenden Nachweis dokumentiert.
Was passiert nach der Ausbildung?
Auch nach bestandener Prüfung endet die Qualifizierung nicht automatisch mit dem Zertifikat: Eingesetzt werden darf nur, wer zusätzlich die gesundheitliche Eignung nachgewiesen hat, und die Qualifikation wird durch regelmäßige, vom jeweiligen Infrastrukturbetreiber vorgegebene Fortbildungen aktuell gehalten. Für verwandte Funktionen wie die Sicherungsaufsicht gilt darüber hinaus, dass eine gewisse Mindestanzahl an Schichten als Sicherungsposten Voraussetzung für die nächste Qualifikationsstufe ist – die Tätigkeit als Sicherungsposten kann also auch ein sinnvoller erster Schritt für eine Weiterentwicklung im Bereich der Gleissicherung sein.
Häufige Fragen
Brauche ich Vorerfahrung im Bahnbereich? Nein. Eine einschlägige Vorausbildung im Bahnbereich ist nicht zwingend erforderlich – die Funktionsausbildung vermittelt das notwendige Fachwissen von Grund auf.
Ist ein Quereinstieg möglich? Ja, sofern die genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Vorausgesetzt wird kein bestimmter Ausbildungsberuf, sondern die passende Qualifikationsstufe, ausreichende Deutschkenntnisse sowie gesundheitliche und persönliche Eignung.
Was unterscheidet die Tätigkeit von der Sicherungsaufsicht? Der Sicherungsposten beobachtet und warnt vor Ort, während die Sicherungsaufsicht die Sicherungsmaßnahme insgesamt leitet und überwacht. Mehr dazu im Beitrag Sicherungsaufsicht: Aufgaben, Verantwortung und Qualifikation
Das Wichtigste in Kürze
- Für den Einsatz als Sicherungsposten gelten feste Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre (seit 1. Januar 2025 verbindlich), DQR-Niveau mindestens 2, ausreichende Deutschkenntnisse sowie körperliche und psychische Eignung.
- Die Funktionsausbildung schließt mit einer Prüfung durch eine Prüfungskommission der DB InfraGO AG ab; die genaue Dauer hängt vom Ausbildungsträger ab.
- Ein Einsatz ist erst nach bestandener Prüfung und nachgewiesener gesundheitlicher Eignung möglich; regelmäßige Fortbildungen halten die Qualifikation aktuell.
- Die Tätigkeit ist auch für Quereinsteiger geeignet und kann eine Grundlage für weiterführende Funktionen wie die Sicherungsaufsicht sein.
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